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Der KV wahrt die Interessen und Rechte der Angestellten
im Arbeitsverhältnis. Oft sind Probleme am Arbeitsplatz nicht
einfach zu lösen. Bei arbeitsrechtlichen Fragen können
Mitglieder deshalb auf eine professionelle Unterstützung
des KV zählen. Erfahrene und kompetente Fachleute
beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen – selbstverständlich
kostenlos.
Als anerkannter Sozialpartner findet der KV auch Gehör bei
den Arbeitgebenden. Auf dem Verhandlungsweg lassen sich so viele
arbeitsrechtliche Streitigkeiten gütlich bereinigen.
Gelingt dies nicht, müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
gerichtlich durchgesetzt werden. KV-Mitglieder sind dafür
durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Sie ist
im Mitgliederbeitrag eingeschlossen.
KV-Mitglieder erreichen uns für telefonische Anfragen oder
um einen Besprechungstermin zu vereinbaren unter der Nummer 031
390 60 30 zu folgenden Zeiten:
| Montag |
8 bis 11.45 Uhr und 14 bis 17 Uhr |
| Dienstag |
8 bis 17.00 Uhr (durchgehend) |
| Mittwoch |
8 bis 11.45 Uhr und 14 bis17 Uhr |
| Donnerstag |
8 bis 17.00 Uhr (durchgehend) |
| Freitag |
8 bis11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Beratungen und Auskünfte sind exklusive Dienstleistungen für
KV-Mitglieder. Arbeitgeber und Nicht-Mitglieder des Kaufmännischen
Verbandes erhalten über die KV-Telebusiness Linie 0900 55 50
30 arbeitsrechtliche Auskünfte. Diese Anrufe kosten CHF 3.50
pro Minute.
Die KV-Telebusiness Linie ist wie folgt besetzt: Täglich von
Montag bis Freitag, jeweils von 09.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis
16.00 Uhr.
Führen Beratung und Intervention bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
zu keinem Ergebnis, müssen die Ansprüche gerichtlich
durchgesetzt werden. In diesem Fall greift die Rechtsschutzversicherung.
Der KV kann die Angelegenheit einer Vertrauensanwältin
oder einem Vertrauensanwalt übertragen. Die Rechtsschutzversicherung
für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist im Mitgliederbeitrag
eingeschlossen.
Für gerichtliche Rechtsstreitigkeiten ist Folgendes
zu beachten:
- Bei gerichtsprozessualen Auseinandersetzungen übernimmt
die Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckung bis zu einer Höchstsumme
von CHF150'000.- (Anwalts- und Prozesskosten).
Der Selbstbehalt
für das Mitglied beträgt 20 %,
maximal CHF 2'000.-
bis zu einer Streitsumme von CHF 30'000.-; maximal CHF 3'000.-
bis CHF 60'000.-;
maximal CHF 4'000.- bis CHF 100'000.-
und maximal CHF 5'000.- bis CHF 150'000.-.
- Für neu eintretende Mitglieder besteht eine Karenzfrist
von drei Monaten. Das heisst, dass nur Streitigkeiten
, die nach dreimonatiger KV-Mitgliedschaft entstehen, rechtsschutzversichert
sind.
- Massgebend für den Rechtsschutzanspruch sind in jedem Fall
die zwischen KV Schweiz und ARAG-Rechtsschutz
vereinbarten Bedingungen.
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