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Rechtsdienst / Rechtsschutz

Arbeitsrechtliche Probleme?
Der KV wahrt die Interessen und Rechte der Angestellten im Arbeitsverhältnis. Oft sind Probleme am Arbeitsplatz nicht einfach zu lösen. Bei arbeitsrechtlichen Fragen können Mitglieder deshalb auf eine professionelle Unterstützung des KV zählen. Erfahrene und kompetente Fachleute beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen – selbstverständlich kostenlos.

Als anerkannter Sozialpartner findet der KV auch Gehör bei den Arbeitgebenden. Auf dem Verhandlungsweg lassen sich so viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten gütlich bereinigen. Gelingt dies nicht, müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gerichtlich durchgesetzt werden. KV-Mitglieder sind dafür durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Sie ist im Mitgliederbeitrag eingeschlossen.

Rechtsberatung
KV-Mitglieder erreichen uns für telefonische Anfragen oder um einen Besprechungstermin zu vereinbaren unter der Nummer 031 390 60 30 zu folgenden Zeiten:

Montag 8 bis 11.45 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Dienstag 8 bis 17.00 Uhr (durchgehend)
Mittwoch 8 bis 11.45 Uhr und 14 bis17 Uhr
Donnerstag     8 bis 17.00 Uhr (durchgehend)
Freitag 8 bis11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr

KV Telebusiness / Rechtsberatung für Nichtmitglieder
Beratungen und Auskünfte sind exklusive Dienstleistungen für KV-Mitglieder. Arbeitgeber und Nicht-Mitglieder des Kaufmännischen Verbandes erhalten über die KV-Telebusiness Linie 0900 55 50 30 arbeitsrechtliche Auskünfte. Diese Anrufe kosten CHF 3.50 pro Minute.

Die KV-Telebusiness Linie ist wie folgt besetzt: Täglich von Montag bis Freitag, jeweils von 09.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr.

Rechtsschutz
Führen Beratung und Intervention bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu keinem Ergebnis, müssen die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. In diesem Fall greift die Rechtsschutzversicherung. Der KV kann die Angelegenheit einer Vertrauensanwältin oder einem Vertrauensanwalt übertragen. Die Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist im Mitgliederbeitrag eingeschlossen.

Für gerichtliche Rechtsstreitigkeiten ist Folgendes zu beachten:

  • Bei gerichtsprozessualen Auseinandersetzungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckung bis zu einer Höchstsumme von CHF150'000.- (Anwalts- und Prozesskosten).
    Der Selbstbehalt für das Mitglied beträg
    t 20 %,
    maximal CHF 2'000.- bis zu einer Streitsumme von CHF 30'000.-; maximal CHF 3'000.- bis CHF 60'000.-;
    maximal CHF 4'000.- bis CHF 100'000.-
    und maximal CHF 5'000.- bis CHF 150'000.-.
  • Für neu eintretende Mitglieder besteht eine Karenzfrist von drei Monaten. Das heisst, dass nur Streitigkeiten , die nach dreimonatiger KV-Mitgliedschaft entstehen, rechtsschutzversichert sind.
  • Massgebend für den Rechtsschutzanspruch sind in jedem Fall die zwischen KV Schweiz und ARAG-Rechtsschutz vereinbarten Bedingungen.